Beizeichen, Heroldsbild und Gemeine Figur

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Beizeichen

Beizeichen (Bruch, franz. Brisure), sind Zeichen in den Wappen, welche zur Unterscheidung abgeteilter Linien oder zur Kennzeichnung jüngerer Geburt und unehelicher Abkunft (letzteres nur bei den westlichen Nationen) dienen. In Europa wurden die Beizeichen in sehr vielfältiger Art geschaffen, z. B. durch Verminderung des Helmkleinodes oder der Tinktur, durch Vermehrung, Verminderung oder Stümmelung der Figuren. Die heraldische Farbregel wird dabei ignoriert. 

Das Charakteristische des Beizeichens ist, dass der Wegfall desselben das Wappen nicht ändert, sondern vielmehr die ursprüngliche Gestalt wiederherstellt. Tritt die betreffende Figur selbständig auf (wie z. B. nicht selten der Turnierkragen), so ist sie kein Beizeichen, sondern Hauptbild. 

Die wichtigsten figürlichen Beizeichen, die als solche auch im deutschen Sprachraum vorkommen, sind z. B.:

Turnierkragen:

Er findet sowohl als gemeine Figur, wie auch als Heroldsbild Verwendung. Er wird auch als Bank, Steg, Rechen oder Brücke bezeichnet. Der Betrachter sollte sich das Bild des Turnierkragens wie eine stilisierte, seitliche Brückenansicht vorstellen. Die „Brückenpfeiler“ werden als Lätze benannt und in der Regel sind es drei. Fünf oder vier sind möglich. Der Turnierkragen wird in der Regel im Wappenschild schwebend im Schildhaupt dargestellt. Auch gibt es Wappen mit mehreren Kragen. Die in der Kirchenfahne herabhängenden Hängeln sind keine Lätze. Auch von Wappenrand zu Wappenrand ist gebräuchlich. Die Tinkturen sind meist abhebend von der Schildfarbe. 

Kann zur Wappenunterscheidung für den ersten Sohn verwendet werden.
Liegender Mond:

Er wird in Wappen und Flaggen meist als Mondsichel (oft nicht ganz korrekt „Halbmond“ genannt), selten als Vollmond dargestellt. In der Sichelform wird der Mond oft mit – nicht der Realität entsprechenden – überfallenden Spitzen dargestellt, weil diese Form optisch attraktiver wirkt. Teilweise wird der Mond, ähnlich wie auch die Sonne in der Heraldik, mit einem menschlichem Antlitz dargestellt. Mit Gesicht wird er in der Blasonierung gebildet oder gesichtet genannt.

Kann zur Wappenunterscheidung für den zweiten Sohn verwendet werden.
Stern:

Der Stern ist im Wappenwesen weit verbreitet. Die Zahl der Strahlen reicht bis acht, Sterne mit fünf Strahlen sind häufig. Beliebt ist die Facettenausführung der Strahlen, da diese dann mehrfarbig tingiert werden können. Eine Besonderheit ist der Schweifstern oder Komet. Hier ist die Richtung des Schweifes von besonderer Bedeutung. Zeigt der Schweif nach unten ist es ein steigender, andernfalls ein fallender Komet.

Kann zur Wappenunterscheidung für den dritten Sohn verwendet werden.
Merlette:

Die Merlette, auch Merle genannt, ist ein heraldisch gestutzter kleiner, entenartiger Vogel. Ihm fehlen Schnabel und Füße. Die Merlette ist seit der Frühzeit der Heraldik in dem französischen und dem rheinischen Wappenwesen verbreitet. Nach der Überlieferung haben nur teilnehmende Ritter der Kreuzzüge dieses Wappentier als Auszeichnung im Wappen tragen dürfen. Viele Heraldiker sehen in der Merle eine gestümmelte Amsel. Aus dem franz. bedeutet Amsel Merlette oder Merle.

Kann zur Wappenunterscheidung für den vierten Sohn verwendet werden.
Ring:

Ein Ring ist in der Heraldik eine gemeine Figur  Möglich ist die Darstellung eines Schmuckringes. Diese Ringe werden gelegentlich durch eine Hand, besonders am ausgestreckten Arm (Stargarder Arm), der auch geharnischt sein kann, gehalten. Ist er mit einem Stein besetzt, so muss das beschrieben werden. 

Kann zur Wappenunterscheidung für den fünften Sohn verwendet werden.
Lilie (Fleur-de-lis):

Die heraldische Lilie besteht aus drei stilisierten Blättern, die von einem Band zusammengehalten werden. Das mittlere Blatt ist oben und unten zugespitzt, die äußeren Blätter hängen herab und sind oben nach außen umgebogen. Das Zeichen ist eine stilisierte Schwertlilie (Iris). Lilien in der Heraldik gelten als Symbol der Reinheit und Unschuld. Mit „Band“ um die Blumenblätter (Normaldarstellung) ist sie umgürtet (was meist nicht extra benannt wird), fehlt es, ist die Lilie eine nicht umgürtete. Verschiedene Formen der Lilie haben eigenständigen Namen erhalten oder sind besonders abgewandelt. Fehlt der Lilie das Mittelblatt wird sie als verstümmelt blasoniert. Das trifft auch zu, wenn der untere mittlere Teil fehlt. Häufig wird das Mittelblatt durch andere Dinge wie Kreuz oder einer gestielte Blume ersetzt und muss beschrieben werden. Fehlen unterhalb des Gürtels die Außenblätter, so ist es eine arabische Lilie.

Kann zur Wappenunterscheidung für den sechsten Sohn verwendet werden.
Rose:

Die Rose, auch Wappenrose, ist in der Wappenkunde neben der Lilie eine verbreitete gemeine Figur, die stilisiert der Blüte der fünfblättrigen Heckenrose nachempfunden wurde. Die Wappenfigur zeigt eine in der Draufsicht offene Blüte. Die heraldische Rose hat keinen Stiel. Wird eine natürliche Rose im Wappen dargestellt, so meist als Kranz oder Strauß. Bei der Tudor-Rose ist die weiße der roten aufgelegt. Die Anzahl der Blütenblätter kann auch vier oder sechs betragen. Manchmal sind auch acht Blätter im Gebrauch. Von der Fünfzahl abweichend, ist bei der Wappenbeschreibung zu erwähnen. Das trifft auch zu, wenn die Rose nicht nur einen Blumenblattkranz hat. Häufig sind mehrere Kreise Blütenblätter kleiner werdend in gleicher Tingierung übereinander gelegt. Diese Rose ist dann zwei- oder mehrfach gefüllt. 

Kann zur Wappenunterscheidung für den siebten Sohn verwendet werden.
Kreuz:

Das Kreuz wird in der Heraldik in zwei unterschiedlichen Weisen und in großer Vielfalt verwendet: Als Heroldsbild und als gemeine Figur. Bei einem Heroldsbild müsse die vier Arme des Kreuzes den Wappenrand berühren. Während das Kreuz als Heroldsbild der Wappenteilung dient, ist es als gemeine Figur wie andere Figuren zu handhaben. Die vielfältigsten Formen sind in den Wappen zu finden: Sie drücken oft die Religiosität oder Ordens- und Kirchenzugehörigkeit des Wappenträgers aus. Für kirchliche Würdenträger sind hinter das Wappen gestellte Kreuze selbstverständlich. 

Kann zur Wappenunterscheidung für den achten Sohn verwendet werden.

Für weibliche Nachkommen gibt es in der mitteleuropäischen Heraldik keine Beizeichen.

Die Schleife über dem Wappen unverheirateter junger Frauen ist ein Merkmal der englischen Heraldik.

Heroldsbild

Heroldsbild, auch Heroldsfigur, Ehrenstück und Heroldsstück genannt, ist in der Heraldik eine Bezeichnung für eine Gestaltung eines Wappenschildes, die auf einfachen geometrischen Strukturen beruht. Das Heroldsbild stellt einen Gegensatz zur Gemeinen Figur dar, bei der Lebewesen (wie das Wappentier), Gegenstände, Gebäude, Landschaftsbestandteile, astronomische Objekte oder andere visuell wahrnehmbare Erscheinungen der Realwelt zur Wappengestaltung eingesetzt werden. Gemeine Figuren können theoretisch auch in „natürlichen Farben“ dargestellt werden, auch wenn dies vermieden werden sollte. Gemeine Figuren unterscheiden sich in der Regel von Heroldsbildern dadurch, dass ihre Farbflächen den Schildrand nicht berühren. Dieses Kriterium kann in schwierigen Grenzfällen bei der Unterscheidung helfen. So zum Beispiel beim heraldischen Motiv des Kreuzes: Ein Kreuz, dessen Arme den Schildrand berühren, gilt als Heroldsbild. Wenn die Arme nicht bis an den Schildrand reichen, das Kreuz also gänzlich innerhalb des Schildes steht, handelt es sich um eine Gemeine Figur.

Gemeine Figur

Die Gemeine Figur ist in der Heraldik ein Darstellungselement zur Gestaltung des Wappenschildes als Bestandteil eines Wappens. Gemeine Figuren stehen im Gegensatz zum Heroldsbild, das in einer einfachen geometrischen Aufteilung des Schildes durch Teilungslinien besteht, die den Schild in verschiedenfarbige „Plätze“ aufteilen. Viele Wappenschilde kombinieren Heroldsbilder mit Gemeinen Figuren. Gemeine Figuren können in natürlichen Farben dargestellt werden, auch wenn dies vermieden werden sollte. Die heraldischen Regeln schreiben eine möglichst weitreichende Stilisierung bei bestmöglicher Erkennbarkeit des Motivs vor. Lebende Wesen, die außerhalb des Schildes dargestellt sind, gelten als Schildhalter und sind nicht als Gemeine Figuren anzusehen.

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Quellen: wikipedia; 'Heraldik' von O. Neubecker