Heraldik

Heraldik Blasonierung Tingierung Beizeichen Fahnenkunde Info

 

Wappen der Herren von Graben von Stein (in der Variante des
Kärntner Familienzweiges) - ehemals Herren auf Sommeregg

Heraldik, die Heroldskunst, bedeutet Wappenwesen und umfasst die Bereiche Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenrecht:

  • Wappenkunst sind die Regeln, wie ein Wappen zu gestalten ist;
  • Wappenkunde sind die Regeln, wie ein Wappen zu lesen ist;
  • Wappenrecht sind die Regeln, wie ein Wappen zu führen ist.

Die Wappenkunst im heraldischen Sinne geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Als Disziplin der Geschichtswissenschaft gehört sie zu den historischen Hilfswissenschaften. Die Wappenkunde beschäftigt sich mit dem Aufbau von Wappen, deren Bedeutung und der Bedeutung der einzelnen Teile und Symbole der Wappen. Der Wappenherold war der Fachkundige dafür, das Wappen zu lesen und seinen Träger zu erkennen. Zuvor wurde die Aufsicht über die Wappenführung von den Herolden ausgeübt, an deren Spitze ein Wappenkönig stehen konnte (heute noch in Großbritannien). Grundsätzlich sind alle heraldischen Regeln nur Soll-Vorschriften, die häufig übertreten wurden und werden. Außerdem widersprechen sich die Regeln sehr häufig, bzw. sind durch einfachen Augenschein zu widerlegen.

Die Ursprünge

Es war Brauch, dass die Krieger und besonders die Heerführer der Völker Babylons, Persiens und Chinas auf ihre Schilde und Fahnen verschiedene Zeichen und Figuren setzten. Auch auf den Schilden der alten Griechen finden sich verschiedene Tiere wie Löwen, Pferde, Hunde, Eber oder Vögel. Des Weiteren hatten auch die Legionen und Kohorten Roms ihre eigenen Symbole und Insignien. In dieser Zeit hatten die bildlichen Elemente auf den Schilden jedoch vornehmlich dekorative Funktion. Die Wappen sind in ihrer klassischen, mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge – also unter anderem im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere – entstanden.

Mittelalter

Mit dem aufkommenden Feudalismus des Mittelalters wählten die Herrscherhäuser eigene Symbole aus. Bei den großen Feldzügen konnten dabei Dutzende Adelshäuser gemeinsam ausziehen, und ihre Rüstungen hatten zunehmend weniger Gestaltungsunterschiede aufzuweisen. So wurden die Farben und Symbole auf den Schilden zunehmend wichtiger, und man kombinierte mehrere Farben in einfachen geometrischen Formen. Bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts waren diese Farben und Symbole jedoch personengebunden. Es war dem Träger überlassen, welche Symbole er wählte oder ob er sie, womöglich mehrfach im Leben, wechselte.

In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erweiterte sich der Gesichtsschutz an Helmen vom einfachen Nasal bis zum komplett geschlossenen Topfhelm, welcher das Gesicht des Trägers nun verbarg. Die Kreuzzüge führten dazu, dass sehr viele Fürstenhäuser aus verschiedenen Königreichen gemeinsam in die Schlacht zogen. Dies bildete einen zusätzlichen Grund zur Entfaltung der Heraldik. Vielleicht als Folge des Wirrwarrs im ersten Kreuzzug (1096–1099) fanden danach Erbschilde weite Verbreitung und schon die neuen Kreuzfahrer des zweiten Kreuzzuges (1147–1149) empfanden es als Ehre, wenn sie das gleiche Zeichen auf dem Schild führen durften wie ihre Vorfahren unter den ersten Kreuzfahrern. Auf allen späteren Kreuzzügen prangten dann die Wappenzeichen weithin sichtbar auf den Schilden, auf Brust und Rücken, bis hin zu den Pferdedecken und den Wimpeln der Lanzen.


Wappen des Johann Tscherte (cz. Teufel), Albrecht Dürer, um 1521, 
Original in der Hamburger Kunsthalle, im Stil der Renaissance

Die Wappen aus dieser Anfangszeit der Heraldik im 12. Jahrhundert hatten noch fast durchweg praktische Funktion. Sehr wichtig war dabei die Blasonierung der Zeichen, mit denen eintreffende Ritter bei den Turnieren ausgerufen wurden. Nach dem Ruf des Herolds konnte dann jedermann auch gerüstete Ritter einem Haus zuordnen. Die beschriebenen Farben und Elemente zeigten dabei auch die Verwandtschaftsverhältnisse der Häuser auf, und einige Wappensymbole wurden so bekannt, dass sie mit eigenen Kurznamen belegt wurden. 

Renaissance

Die Bedeutung der Ritterturniere schwand mit der aufkeimenden Renaissance, die Wappen hatten mittlerweile jedoch auch eine hoheitliche Funktion bekommen. Das aufkeimende Wappenwesen übertrug sich auf andere Bereiche, und wurde neben der militärischen Funktion für juristische Formen genutzt – die Wappen prangten auf Siegeln, Palastportalen, Stadttoren und Festungswehren. Auch mit dem Ende der Ritterzeit wurde dies fortgeführt. Befreit von manchen praktischen Notwendigkeiten wurden die Darstellungen kunstvoller und viele Wappen wurden mit Sagen ihrer Entstehung unterlegt. 

Barock und Rokoko

Der Barock schließlich führte zu überbordenden Wappen, bei denen die klassischen Proportionen verlassen werden. Das Rahmenwerk und die Prunkstücke standen bei der Gestaltung im Vordergrund. Das herkömmliche Oberwappen wurde insbesondere im Rokoko zugunsten reich ornamentierter Kartuschen aufgegeben. Die heraldischen Elemente verloren ihren Eigenwert und wurden zum Teil wieder rein dekorativ eingesetzt als bloße Füllung üppig gestalteter Kartuschen.

Neuzeit

Die Aufnahme in eine Wappenrolle garantierte, dass niemand anderes das gleiche Symbol tragen durfte. Dies stellt einen wichtigen Vorläufer der Schutzmarken der bürgerlichen Zeit dar. 

In Deutschland darf heute jede natürliche oder juristische Person ein eigenes Wappen wählen und führen – vor der willkürlichen Führung durch andere ist es dann analog dem Namensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geschützt. In Österreich hingegen ist es nur Gebietskörperschaften (dem Bund, den Ländern und den Gemeinden) erlaubt, ein Wappen zu führen, wenn auch Wappen als Markenzeichen geschützt werden können. Allerdings wird in Österreich die Wappenführung durch Bürger durchaus geduldet. Problematisch ist dies aber insofern, als das private Wappen keinerlei Rechtsschutz genießt. Hier kann lediglich das Urheberrecht angewandt werden. 

Im englischsprachigen Raum haben sich bis heute staatliche Heroldsämter erhalten, die die Wappenberechtigung prüfen und gewählte Wappen verzeichnen. Auch viele britische zum Knight geschlagene Personen besitzen ihr eigenes Wappen, wie beispielsweise Sir Elton John und Sir Paul McCartney.

Frauenwappen


Wikipedia/Robert Prummel

Das Frauenwappen ist eine in der Heraldik besonders für Damen vorbehaltene Form, ein Wappen zu führen.

Bevorzugt ist die Rautenform vor allem in der englischen und französischen Heraldik. Die Rautenform kann auch ornamental in acht Ecken auslaufen. In Zentraleuropa hat sich die Wappenkunde nicht auf eine bestimmte Form festgelegt, dennoch nahmen Frauen in der Frühzeit der Heraldik einen oval-spitzen Schild nach dem Muster, wie es auch Geistliche taten. Alle Schildformen des Damenschildes nahmen ihren Ursprung in der Siegelkunde.
Die ersten Frauenwappen findet man bereits im 12. Jahrhundert. Entweder führten die Frauen das väterliche Wappen oder das des Ehemannes. Auch die Vereinigung von Wappen des Vaters mit dem der Mutter war gebräuchlich. Ledige Frauen führten Wappen in der Regel erst ab dem 16. Jahrhundert.

In Großbritannien zeigt eine gebundene Schleife über dem Schild eine unverheiratete Frau an. Diese Schleife ist aber nicht zwingend darzustellen, denn dem Wappen sieht man auch ohne an, ob die Dame verheiratet ist oder nicht. Ist sie verheiratet, fällt die Schleife weg und der Schild wird durch eine senkrechte Linie „gespalten“. Diese Schildspaltung findet man in ganz Europa. Die vordere Hälfte ist dem Wappenbild des Ehemanns vorbehalten. Es gibt aber auch die Variante zwei Schilde zum Allianzwappen aneinander zu lehnen. Hier lehnt dann das Vaterwappen der Frau gegen das des Ehepartners. 

Die Wiederheirat der Frau nach dem Tod des Mannes führt häufig zu einer Dreizahl an Wappen. In diesem Fall lehnt rechts der Schild des neuen Partners, mittig steht das Vaterswappen der Frau und links der des verstorbenen Ehepartners. Die eventuell mit dargestellten Liebesseile mit Liebesknoten unterstreichen die Partnerzusammengehörigkeit. Eine Scheidung ist in der Heraldik nicht eigens berücksichtigt was sicher dem Alter und dem doch eher starken Konservativismus des Systems geschuldet ist. Es ist allerdings üblich geworden, sich am Namen zu orientieren; d.h. wenn die Frau den Namen des Mannes behält, bleibt das Wappen, wenn sie ihn ablegt, legt sie auch sein Wappen ab.

Spitzovale Wappen stammen von den kirchlich-priesterlichen Wappen ab. An ihrer Entwicklung sieht man sehr schön, dass Wappenformen, welche vom Schild abweichen ganz besonders auch nicht-kämpfende Personen darstellen wollten - unabhängig vom Geschlecht. Deshalb hat sich diese Wappenform als Hauptform für kirchliche Wappen erhalten. Diese Form wird in der Kirche gleichermaßen für Männer und Frauen verwendet und gegebenenfalls noch mit kirchlichen Rangzeichen versehen. Sie dient üblicherweise auch als Grundform für die Siegel von Pfarren und anderen kirchlichen Einrichtungen.

Kirchliche Wappen

Wappen des Kardinalkämmerers während der Sedisvakanz
Wikipedia / Adelbrecht

In der kirchliche Heraldik unterscheidet man zuerst einmal, ob es sich um rein geistliche Wappen handelt oder um eine mit weltlicher Herrschaft verbundene Kirchenposition (Fürstbistümer etwa) handelt. Bei weltlichen Herrschaften gelten die oben angeführten Wappenregeln, gegebenenfalls bereichert um kirchliche Insignien wie Krummstab oder Mitra. Für rein geistliche Amtsinhaber entwickelte sich parallel ein System kirchlicher Amtsheraldik ohne Helme und Helmkleinode, stattdessen mit Priesterhüten (Galero) und Schnüren mit Quasten zu beiden Seiten des Schildes, deren Anzahl und Farbe den Rang des Trägers markiert. In der evangelische Kirche gibt es kein solches System, da sie ja mehr oder weniger aus der Entmachtung der katholischen Kirche, und damit deren System, entstand. Der Schild enthält in historischer Zeit eine Kombination aus Wappen des Amtes (Bistum, Kloster) und der Familie, in einem gevierten (quadrierten) Schild. Das Amtswappen bleibt, das Familienwappen wechselt. In neuerer Zeit nimmt man von diesem strikten Schema Abstand und komponiert Bischofswappen freier. Damit sind kirchliche Wappen insgesamt Personenwappen, da sie in der Form nicht innerhalb einer Familie weitergegeben werden. 

Die Heraldik der Kirche verzichtet auf das weltliche Symbol des Helms und benutzt stattdessen Hut und Kreuz. So entwickelte sich bis in die heutige Zeit ein eigener heraldischer Stil. Zu den derzeit noch verwendeten Insignien gehören vor allem der breitkrempige Pilgerhut (der Galero), Hirtenstäbe mit oder ohne Velum, Pallium und Vortragekreuze. 

Die Hüte zeigen durch Farbe und Ausstattung mit Quastenschnüren den Rang des Wappenträgers in der kirchlichen Hierarchie. Auch unterhalb des Bischofsranges sind Geistliche berechtigt, Wappen zu führen. Auch hier erfolgt die Unterscheidung in der Farbe und Zahl der Quasten des Galero. Die Wappen von Bistümern, Erzbistümern oder auch Abteien werden heutzutage gewöhnlich von einer Mitra bedeckt. 

Der Papst ist der einzige kirchliche Würdenträger, dem das Recht zusteht, eine Krone, die Tiara, in seinem Wappen zu führen. Er setzt sie auf oder über sein Wappenschild. Papst Benedikt XVI. ersetzte die päpstliche Tiara durch eine Mitra, die allerdings die drei Kronenreife einer Tiara trägt und somit auch die drei Gewalten des Papstes symbolisiert. 

In der Zeit der Sedisvakanz, der Zeit zwischen dem Tod eines Papstes und der Einsetzung eines Nachfolgers, führt ein Kardinal als Camerlengo (auch Kardinalkämmerer genannt) die vatikanischen Staatsgeschäfte. Während dieser Zeit ist es ihm gestattet, als Zeichen seiner weltlichen Macht, einen Ombrellino (das ist ein runder geschmückter Schirm) mit beiden Schlüsseln des Petrus und den Rangabzeichen eines Kardinals in seinem Wappen zu führen.

Fabelwappen/Fabelheraldik

Die Fabelheraldik ist die Lehre des imaginären Wappenwesens und umfasst primär die Bereiche 'imaginäre Wappenkunde' und 'imaginäre Wappenkunst'. Die Imaginäre Heraldik beschäftigt sich mit Wappen, die Bezug nehmen auf Menschen oder Wesen, die vor dem Entstehen der Heraldik Teil des kollektiven Gedächtnis respektive der kollektiven Vorstellung waren. Dazu zählen zum Beispiel die fiktiven Charaktere literarischer Helden, mythologische Menschwesen, aber auch Personifikationen (zum Beispiel menschenartige Figuren, die einen abstrakten Inhalt allegorisch verkörpern wie Gevatter Tod. Als Beispiele können auch folgende Wappen dienen:

1)    Imaginäre Symbolik von "Gevatter Tod" in einem Fabelwappen (Bild von Hans Holbein dem Jüngeren),
2)    Fabelwappen der Dreieinigkeit im Wernigeroder Wappenbuch,
3)    Fabelwappen Jesu aus der Hyghalmen Roll,
4)    Fabelwappen Satans, bezugnehmend auf die "drei unreinen Geister wie Frösche" in der Offenbarung des Johannes.

 

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Quellen: 'Heraldik' von O. Neubecker; wikipedia