Was sind Wappen

Heraldik Blasonierung Tingierung Beizeichen Fahnenkunde Info

 

Wappen der Reichsfeiherren von Babo

Ein Wappen ist ein bleibendes, nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes für eine Person, Familie, Personengruppe oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen (Gemeinden, Länder, Staaten), das in seiner Form auf den ritterlichen Schutzschilden beruht. Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, ihre Herkunft und Bedeutung werden in der historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben. 

In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt, und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Wappentier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Manchmal handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht. Zu beachten ist, dass sich bei einer Wappenbeschreibung „links“ und „rechts“ auf den Wappenträger beziehen, nicht auf den Betrachter.

Um Wappen von verschiedenen Mitgliedern bzw. Linien derselben Familie unterscheiden zu können entwickelten die Herolde alter Zeit das System der Beizeichen. Diese sind in Zentraleuropa anders gestaltet als in Frankreich oder im englischprachigen Raum. In Zentraleuropa wurden die Beizeichen in sehr vielfältiger Art geschaffen, z. B. durch Verminderung des Helmkleinodes oder der Tinktur, durch Vermehrung, Verminderung oder Stümmelung der Figuren. In der Gestaltung von Wappen wird zudem noch zwischen Heroldsbildern und Gemeinen Figuren unterschieden.

Wappen sind nach herkömmlicher Auffassung der Heraldik von Namen zu unterschieden, so dass früher Träger des gleichen Namens unterschiedliche Wappen führen konnten, etwa um ihren Familienzweig zu kennzeichnen. Die Heraldik unterscheidet sich in den verschiedenen Ländern aufgrund unterschiedlicher geschichtlicher Einflüsse. Zu bemerken ist noch, dass Wappen außerhalb Europas gänzlich andere Formen annehmen können. So sind die afrikanischen Wappen noch sehr ähnlich, die arabischen Wappen wieder sind rund, wie auch die asiatischen und die Wappen (!!) der amerikanischen Ureinwohner werden bei uns oft fälschlich als Totempfahl bezeichnet.

Das Wappenrecht ist in den europäischen Staaten sehr unterschiedlich. Genauso auch der Schutz der Wappen. In Deutschland ist das Wappenrecht ein gewohnheitsrechtliches Institut des Privatrechts. In Österreich ist mit dem Adelsaufhebungsgesetz aus dem Jahre 1919 das Führen von Adels- oder Familienwappen verboten. Dies wird in der Praxis zwar nicht beachtet, führt aber dazu, dass Familienwappen bezüglich ihrer Führung keinen gesetzlichen Schutz genießen.

 

Ein paar (auch rechtliche) Erklärungen:

Die im Rahmen der Mittelaltergruppe Norischer Bund erstellten Wappen und Banner sind für geschichts- und wappenbegeisterte Personen. Dies entstand aus der Idee, Wappen für Mittelalterdarsteller und Reenactment zu gestalten.

Sinn und Zweck sind die Erstellung von Wappen möglichst nach den heraldischen Regeln und die Veröffentlichung im Internet. Die Erstellung erfolgt nach den Angaben und Beschreibungen  der Person, die dieses Wappen führen möchte. Sämtliche Angebote des Service erfolgen ohne Gewähr und bis auf Widerruf. Für diesen sind weder Fristen noch Begründung vorgesehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erstellung und/oder Veröffentlichung und der Seitenbetreiber behält sich vor Personen, auch ohne Angaben von Gründen, abzulehnen bzw. bereits aufscheinende Wappen gegebenenfalls, auch ohne Angaben von Gründen, wieder von der Seite zu löschen. Die Wappeninhaber können ihr Wappen dann natürlich gerne an einer anderen geeigneten Stelle wieder veröffentlichen. Wappen für Mitglieder von Mittelaltervereinen in Österreich dienen der Vereinstätigkeit und unterstützen die Präsentation des Mittelalters. Sie unterliegen dem Urheberrecht - schließlich entsteht jedes Wappen nach den Beschreibungen und Angaben der wappenführenden Person. In anderen Staaten können zudem noch weiter Rechtsvorschriften bestehen, welche zu beachten sind.

Alle veröffentlichten Wappen unterliegen mitsamt ihren Blasonierungen (Wappenbeschreibungen) dem Urheberrecht und entsprechende Verstöße werden gerichtlich verfolgt. Zitierte Wappen gehören den Wappeninhabern und unterliegen den jeweiligen Rechtsvorschriften.

 

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Quellen: wikipedia; 'Heraldik' von O. Neubecker